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Hier finden Sie neben Auftragsformularen und Anleitungen auch die wichtigsten
Transport- & Geschäftsbedingungen.

Anleitung Internetsendungserfassung

Auftragsformular (Standard Auftragsformular zur Übermittlung einzelner Transportaufträge)

Versandanmeldung (Langform) (Listenform zur Auftragsübermittlung mehrerer Transportaufträge)

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Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp2017)

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Incoterms 2010

Montrealer Übereinkommen

Warschauer Abkommen

Transportlaufzeiten Export

TÜV Zertifikat nach DIN ISO 9001:2008

Das müssen Sie beim Versand aus dem Gebiet der EU beachten:

Warenwerte bis € 1.000,-

Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung mit folgendem Ursprungssatz: Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EG-Ursprungswaren sind. - keine Gestellung bei der zuständigen Zollstelle


Warenwerte zwischen € 1.000,- und € 3.000,-

Ausfuhranmeldung und Handelsrechung in 3facher Ausfertigung mit Ursprungserklärung - keine Gestellung bei der zuständigen Zollstelle Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung.


Warenwerte zwischen € 3.000,- und € 6.000,-

Ausfuhranmeldung und Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung mit Ursprungserklärung Ware und Ausfuhrdokumente müssen bei der zuständigen Zollstelle vorgeführt werden Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung


Warenwerte über € 6.000,00

Ausfuhranmeldung , Handelsrechnung in 3facher Ausfertigung und EUR.1 Ware und Ausfuhrdokumente müssen bei der zuständigen Zollstelle vorgeführt werden Exemplar Nr. 3 der AE wird der Ausgangszollstelle zum Nachweis der körperlichen Ausfuhr vorgelegt. Wichtig: Die Ausfuhranmeldung ist zugleich Ausfuhrnachweis, d.h. Beleg für die Mehrwertsteuerfreiheit der Lieferung.


Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung (Vordruck 0733 des Einheitspapieres) wird von der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) für die Lieferungen in Länder außerhalb der EG verlangt. Es handelt sich um ein Papier, das im Wesentlichen der Information deutscher Behörden dient, auch zu steuerlichen Zwecken verwendet werden kann und nicht ins Ausland gelangt. Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung kann außerdem als Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit verwendet werden, die Ausgangszollstelle an der Grenze bestätigt die Ausfuhr durch Abstempeln.


Was ist eine Exportrechnung (Handelsrechnung)?

Die Exportrechnung fordert den Empfänger auf, einen bestimmten Betrag für gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen zu entrichten. Sie ist Grundlage für die Verzollung und statistische Erhebung bei der Einfuhr, sie dient der überwachung des Devisenverkehrs sowie als Basis für die Ausfertigung weiterer Versand- und Versicherungsdokumente.

1.Grundangaben

- Anschrift und Bankverbindung des Absenders
- Vollständige Anschrift des Empfängers
- Rechnungs-Nummer und −Datum
- Präzise Warenbezeichnung und Warenmenge
- Einzel- und Gesamtpreis sowie ggf. separat die vereinbarten Verpackungs-, Versicherungs- und Transportkosten
- Lieferbedienungen (Incotherms)
- Zahlungsbedingungen und Versandart
- Verpackungsdaten

2. Zusätzliche Angaben

- Eides- und Schwurklauseln gem. den Einfuhrvorschriften, Ursprungserklärungen etc.
- z.B. Erklärungen zur Ordnungsmäßigkeit der Preise, Herstellererklärung
- Zolltarifnummer


Was ist eine Proforma-Rechnung?

Die Proforma-Rechnung wird in erster Linie für Zollzwecke ausgestellt, z.B. - bei kostenlosen Mustersendungen - für die vorübergehenden Verwendung von Waren im Ausland - bei kostenlosen Ersatzteilsendungen (Garantie, Kulanz etc) In allen Fällen erfolgt die Lieferung kostenlos, d.h., es darf auch zu keinem späteren Zeitpunkt keine Berechnung erfolgen. Bei einer Proforma-Rechnung wird keine Zahlung ausgelöst.

WICHTIG! Lieferungen in das Ausland sind von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Ausfuhrnachweis (Spediteurübernahmebescheinigung, Luftfrachtbrief o.ä.). Daher sind entsprechende Rechnungen immer netto auszustellen. Alle Rechnungen sollten original unterschrieben werden und keine Rasuren oder übermalungen aufweisen.


Was ist die Zolltarifnummer?

Die statistische Warentarifnummer ist ein Code zur eindeutigen Bestimmung einer Ware. Sie ist achtstellig.


Was ist ein Ursprungsnachweis?

Ursprungsnachweise belegen, welchem Herstellungsland eine Ware zuzurechnen ist. Dies ist meist die Handelsrechnung, die belegt, von wem Sie Waren erworben haben, und wo sie hergestellt wurden.


Was ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1-Präferenznachweis?

Die EUR.1 ist ein präferenzieller Ursprungsnachweis für die Inanspruchnahme vertraglich vereinbarter Zollbegünstigungen oder -befreiungen, für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EG Freihandels- Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der Europäische Gemeinschaft assoziiert sind. Für den Ausführer wird die EUR.1 im Rahmen der Versandabfertigung der Ware von der für ihn zuständigen Ausfuhrzollstelle ausgestellt. Die EUR.1 ist der Zollstelle ausgefüllt einzureichen. Der Ausführer hat der Zollstelle auf Verlangen Nachweispapiere, z.B. Lieferantenerklärungen, vorzulegen, um den Ursprung der Exportware zu beweisen.


Was ist eine Lieferantenerklärung (nach EG-Verordnung 1207/2001)?

Das zum Nachweis der Ursprungseigenschaft und damit zur Zollbegünstigung führende Dokument (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung) darf nur ausgestellt werden, wenn der präferentielle Ursprung der Ausfuhrware nachgewiesen werden kann. Um diesen Nachweis zu ermöglichen, besteht das System der Lieferantenerklärungen (LE). Die LE sind also Nachweise des Ursprungs oder eines bestimmten Be- und Verarbeitungsgrad einer Ware innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder einem der Partnerstaaten geeignet. Die LE ist eine privatrechtliche Zusicherung, mit der dem Kunden bestimmte Beschaffenheitsmerkmale einer Ware erklärt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Erklärung unrichtig war, hat der Anwender der LE die Folgen zum tragen. Vordrucke für die Lieferantenerklärung sind im Formularhandel oder in gut sortierten Schreibwarenläden erhältlich.